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Stichwort English Beschreibung
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung extraordinary right to end or terminate a lease when the rent is increased Das Gesetz schreibt für den Fall der Geltendmachung einer Mieterhöhung durch den Vermieter ein Sonderkündigungsrecht des Mieters vor. Das Sonderkündigungsrecht gilt für Mieterhöhungen bei Modernisierung und Mieterhöhungen bis zur örtlichen Vergleichsmiete.

Der Mieter kann eine außerordentliche Kündigung vornehmen, und zwar bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Mieterhöhungserklärung des Vermieters. Die Kündigung erfolgt zum Ablauf des übernächsten Monats. Die Mieterhöhung tritt dann nicht in Kraft.

Findet eine Modernisierung statt, hat der Mieter jedoch nicht nur bei Zugang des Mieterhöhungsverlangens, sondern zusätzlich auch schon bei der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme ein Sonderkündigungsrecht. Er kann nach Zugang der Ankündigung außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss dabei bis zum Ende des Monats stattgefunden haben, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt. Dies gilt allerdings nicht bei nur unwesentlichen Arbeiten an der Wohnung.

Das Sonderkündigungsrecht kann nicht per Mietvertrag ausgeschlossen werden. Eine solche Klausel wäre unwirksam.